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Ratgeber1.11.2026 · 8 Min.

Auto-Import Schweiz 2026: Kosten, Steuern und Ablauf

Kurz gesagt (Stand November 2026): Beim Import eines Personenwagens zahlst du 4 % Automobilsteuer auf den Fahrzeugwert und 8,1 % MWST auf Fahrzeugwert, Transportkosten bis zum Bestimmungsort und Automobilsteuer. Einfuhrzoll fällt seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an. Für ein Auto mit CHF 30'000 Kaufpreis und CHF 800 Transport sind das rund CHF 3'800 an Abgaben. Du musst das Fahrzeug trotzdem selbst beim Zoll anmelden.

Warum ein Auto aus dem Ausland importieren?

Die Schweiz ist ein Hochpreisland, auch beim Autokauf. Deshalb prüfen viele Käuferinnen und Käufer, ob sich ein Fahrzeug aus Deutschland, Italien, Frankreich oder einem anderen EU-Land lohnt.

Der Import ist aber kein Selbstläufer. Zollanmeldung, Automobilsteuer, MWST, CO₂-Vorschriften und die Zulassung erfordern Planung. In diesem Ratgeber führen wir dich Schritt für Schritt durch den Prozess, mit den Sätzen, die 2026 gelten.

Schritt 1: Das richtige Fahrzeug finden

Wo suchen?

Die grössten Plattformen für Fahrzeuge im EU-Raum:

  • Deutschland: mobile.de, AutoScout24.de
  • Italien: AutoScout24.it, subito.it
  • Frankreich: leboncoin.fr, lacentrale.fr
  • Österreich: AutoScout24.at, willhaben.at

Worauf achten?

Bevor du zuschlägst, prüfe:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC): Sie erleichtert die Inverkehrsetzung in der Schweiz. Frag den Verkäufer, ob sie vorhanden ist
  • Erstzulassung im Ausland: Sie entscheidet, ob die CO₂-Vorschriften für dich gelten (siehe Schritt 3)
  • Abgasnorm: Kläre vor dem Kauf beim Strassenverkehrsamt, ob das Fahrzeug die Schweizer Vorschriften erfüllt
  • Servicehistorie: Auch bei Importfahrzeugen wichtig
  • Unfallfreiheit: Lass dir den Zustand schriftlich bestätigen

Preisvergleich: Lohnt sich der Import?

Berechne vor dem Kauf die Gesamtkosten inklusive aller Abgaben und Gebühren. Nur so kannst du vergleichen, ob der Import wirklich günstiger ist als der Kauf in der Schweiz. Oft schrumpft der Preisvorteil bei genauerer Rechnung.

Schritt 2: Kauf und Überführung

Kaufvertrag

Schliess auch beim Kauf im Ausland einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Achte auf:

  • Vollständige Fahrzeugdaten (VIN, Kilometerstand, Erstzulassung)
  • Kaufpreis in der vereinbarten Währung
  • Zustand und bekannte Mängel
  • Gewährleistungsregelungen

Rechnung oder Kaufvertrag sind die Grundlage für die Steuern. Fehlen sie oder sind die Angaben zweifelhaft, kann der Zoll den Wert schätzen.

Überführung in die Schweiz

Du hast drei Möglichkeiten:

  1. Selbst fahren mit Überführungsschildern: Dafür brauchst du in der Regel ausländische Kurzzeitschilder. Frag im Exportland oder beim Verkäufer nach, was dort gilt.

  2. Auf einem Anhänger transportieren: Wenn das Fahrzeug nicht oder nicht mehr zugelassen ist, ist der Transport per Anhänger die sicherste Variante.

  3. Spedition beauftragen: Professionelle Fahrzeugspeditionen übernehmen die Überführung und oft auch die Zollanmeldung. Hol vorher eine Offerte ein, denn die Transportkosten zählen zur MWST-Basis.

Schritt 3: Zollanmeldung

An der Schweizer Grenze musst du das Fahrzeug unaufgefordert anmelden, und zwar bei einer Zollstelle, die für Handelswaren zuständig ist. Fahr nicht einfach durch: Die Anmeldung ist Pflicht. Prüfe vorher die Öffnungszeiten der Zollstelle.

Benötigte Dokumente am Zoll

  • Elektronische Zollanmeldung e-dec
  • Kaufvertrag und/oder Rechnung
  • Ausländischer Fahrzeugausweis (auch wenn er bereits annulliert ist)
  • Identitätskarte oder Pass

Abgaben

Die Abgaben bei der Einfuhr setzen sich so zusammen:

1. Einfuhrzoll: entfällt Die Schweiz hat die Industriezölle per 1. Januar 2024 aufgehoben, unabhängig von Ursprung und Lieferweg. Autos sind davon erfasst. Die Zollanmeldung bleibt trotzdem Pflicht, und einen Ursprungsnachweis brauchst du für ein Auto, das in der Schweiz bleibt, nicht.

2. Automobilsteuer (4 % des Fahrzeugwerts) Die Automobilsteuer beträgt 4 % des Fahrzeugwerts. Sie gilt für Autos sowie gewisse Lieferwagen und Kleinbusse. Seit dem 1. Januar 2024 sind auch Elektroautos nicht mehr davon befreit.

Für eine Occasion mit einem Kaufpreis von CHF 30'000:

  • Automobilsteuer: CHF 1'200

3. MWST (8,1 %) Die Mehrwertsteuer berechnet sich auf dem bezahlten Preis (inklusive eines allfällig eingetauschten Fahrzeugs), den Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz und den Einfuhrabgaben wie der Automobilsteuer. Fremdwährungen rechnet der Zoll zum Devisenkurs Verkauf um.

Beispiel:

  • Fahrzeugwert: CHF 30'000
  • Automobilsteuer: CHF 1'200
  • Transportkosten: CHF 800
  • MWST-Basis: CHF 32'000
  • MWST (8,1 %): CHF 2'592

4. Verzollungsnachweis (CHF 20) Für die Zulassung stellt dir der Zoll das Formular 13.20 A aus. Das kostet CHF 20. Beim Zoll registrierte Geschäftspartner können es seit dem 3. Dezember 2024 auch digital beziehen und ausdrucken.

Gesamtkosten Abgaben (Beispiel)

PositionBetrag
EinfuhrzollCHF 0
Automobilsteuer (4 %)CHF 1'200
MWST (8,1 %)CHF 2'592
VerzollungsnachweisCHF 20
Total AbgabenCHF 3'812

Das Beispiel ist vereinfacht. Mit Kaufpreis und Transport landest du bei rund CHF 34'600, bevor Prüfung, Schilder, allfällige Anpassungen und die Kosten einer Spedition dazukommen. Diesen Betrag vergleichst du mit dem Schweizer Preis, nicht den ausländischen Kaufpreis.

CO₂-Sanktion prüfen

Überschreitet ein Personen- oder Lieferwagen die CO₂-Zielvorgabe, ist vor der Erstzulassung in der Schweiz eine Sanktion fällig. Sie wird nicht am Zoll erhoben, sondern später durch das Bundesamt für Energie. Dafür gibst du die Importdaten beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein.

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mehr als 12 Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen wurden, sowie Fahrzeuge, die mehr als 6 Monate vor der Zollanmeldung zugelassen wurden und über 5'000 km gefahren sind. Bei jungen Importwagen gehört diese Prüfung deshalb in die Rechnung.

Schritt 4: Technische Prüfung und Anpassungen

Nach der Verzollung muss das Fahrzeug die technischen Anforderungen der Schweiz erfüllen und beim Strassenverkehrsamt zugelassen werden.

Technische Anpassungen

Welche Anpassungen nötig sind, hängt von Herkunftsland und Modell ab. Besonders aufwändig sind Fahrzeuge mit Lenkrad rechts oder Scheinwerfern für Linksverkehr. Frag beim Strassenverkehrsamt deines Kantons nach, bevor du kaufst.

COC-Papier (Certificate of Conformity)

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-Typengenehmigungsvorschriften entspricht. Sie erleichtert die Inverkehrsetzung in der Schweiz ohne Lärm- und Abgastest.

Ohne COC-Papier wird die Zulassung aufwändiger. Kläre die Kosten vorab mit dem Strassenverkehrsamt, denn die Gebühren legen die Kantone fest.

Prüfung beim Strassenverkehrsamt

Das kantonale Strassenverkehrsamt prüft das Fahrzeug und entscheidet über die Zulassung. Die aktuellen Gebühren und Unterlagen findest du bei deinem Kanton oder über asa.ch.

Schritt 5: Zulassung und Versicherung

Versicherung abschliessen

Bevor du das Fahrzeug einlösen kannst, benötigst du eine Haftpflichtversicherung. Schliess diese vor dem Gang zum Strassenverkehrsamt ab.

Fahrzeug einlösen

Für die Einlösung beim Strassenverkehrsamt benötigst du:

  • Formular 13.20 A (Verzollungsnachweis vom Zoll)
  • COC-Papier oder den Prüfbericht
  • Versicherungsnachweis
  • Identitätskarte oder Pass

Dein Strassenverkehrsamt sagt dir, ob es weitere Unterlagen braucht. Du erhältst den Schweizer Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Damit ist das Fahrzeug offiziell in der Schweiz zugelassen.

Schritt 6: Garantie und Service

EU-Herstellergarantie

Prüfe vor dem Kauf genau, ob und wie die Herstellergarantie in der Schweiz gilt, und lass sie dir schriftlich bestätigen. Die Bedingungen hängen von der Marke und vom Verkäufer ab.

Service und Ersatzteile

Für EU-Modelle, die auch in der Schweiz verkauft werden, sind Service und Ersatzteile in der Regel kein Problem. Bei Sondermodellen oder länderspezifischen Varianten kann die Ersatzteilbeschaffung schwieriger sein.

Häufige Fehler beim Auto-Import

  1. Gesamtkosten nicht vorher berechnet: Der vermeintlich günstige Kaufpreis relativiert sich durch Steuern, Transport und Zulassung
  2. COC-Papier vergessen: Ohne dieses Dokument wird die Zulassung aufwändiger
  3. Währungsrisiko ignoriert: EUR/CHF-Schwankungen können den Preisvorteil eliminieren
  4. Keine Probefahrt gemacht: Auch beim Kauf im Ausland solltest du das Auto vorher fahren
  5. CO₂-Sanktion übersehen: Bei jungen Fahrzeugen kann sie den Preisvorteil auffressen
  6. Falsche Zollstelle gewählt: Die Anmeldung läuft über eine Zollstelle für Handelswaren, mit festen Öffnungszeiten

Wann lohnt sich der Import?

Der Import lohnt sich typischerweise bei:

  • Fahrzeugen mit grossem Preisunterschied, auch nach allen Abgaben
  • Bestimmten Occasionen, die in der Schweiz selten sind
  • Fahrzeugen mit spezieller Ausstattung, die nur im Ausland angeboten wird

Er lohnt sich weniger bei:

  • Günstigen Fahrzeugen, bei denen Fixkosten und Aufwand den Vorteil auffressen
  • Fahrzeugen ohne COC-Papier
  • Wenn du wenig Zeit und Erfahrung hast

Die komfortable Alternative

Der Auto-Import ist aufwändig. Wer den Aufwand scheut, kann den Import auch uns überlassen: Bei Car Trade24 in Wohlen AG findest du Neuwagen aus dem EU-Import, zum Beispiel den Seat Ibiza, den Skoda Fabia oder den VW Golf, jeweils mit aktuellem Preis aus dem Bestand.

Vereinbare eine Probefahrt in Wohlen, oder rechne die Monatsrate mit dem Leasingrechner durch. Alle Fahrzeuge findest du in unserem Fahrzeugangebot. Und falls du ein Auto selbst importiert hast: Unser Zulassungsservice nimmt dir den administrativen Aufwand ab.

Häufige Fragen

Muss ich 2026 noch Zoll auf ein Auto bezahlen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz keine Einfuhrzölle mehr auf Industrieprodukte, dazu gehören Autos. Du zahlst aber weiterhin 4 % Automobilsteuer und 8,1 % MWST und musst das Fahrzeug beim Zoll anmelden.

Wie viel kostet es, ein Auto für CHF 30'000 zu importieren?

Mit CHF 800 Transport sind es rund CHF 3'800 an Abgaben: CHF 1'200 Automobilsteuer, CHF 2'592 MWST und CHF 20 für den Verzollungsnachweis. Dazu kommen Transport, Prüfung und Schilder.

Zahle ich auch für ein Elektroauto Automobilsteuer?

Ja. Elektroautos sind seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr von der Automobilsteuer befreit.

Welches Formular brauche ich für die Zulassung?

Das Formular 13.20 A. Es ist der Verzollungsnachweis, den du vom Zoll für CHF 20 erhältst und beim Strassenverkehrsamt vorlegst.

Was ist die CO₂-Sanktion?

Eine Abgabe des Bundes für Personen- und Lieferwagen, die eine CO₂-Zielvorgabe überschreiten. Sie fällt vor der Erstzulassung an, ausser das Fahrzeug war mehr als 12 Monate im Ausland zugelassen, oder mehr als 6 Monate mit über 5'000 km.

Fazit

Ein Auto-Import aus der EU kann sich lohnen, bei sorgfältiger Planung und realistischer Kostenrechnung. Der Zoll ist seit 2024 weggefallen, die Steuern und der Aufwand nicht. Rechne alle Abgaben und die Zeit ein, bevor du dich entscheidest. Und vergiss das COC-Papier nicht.

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